Unsere
Ratschläge
Möchten Sie eine Immobilie auf Mallorca erwerben?
Dies sind einige der Ratschläge, die Cala Gaviota Ihnen anbietet, damit Ihr Kauf schnell und reibungslos abläuft:
Cala Gaviota S.L. arbeitet mit mehreren Anwaltskanzleien zusammen, damit diese sich bei Ihrem Kaufprozess um die rechtlichen Aspekte kümmern und Ihnen einen fachmännischen und umfassenden Service anbieten können, der auf Ihren Fall und Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Angelegenheiten wie beispielsweise:
Wie kann ich eine Identifikationsnummer für Ausländer (sogenannte N.I.E.) beantragen, wenn ich kein Ansässiger bin?
Ob ein Grundstück bebaubar ist und wie dessen Maß der Bebaubarkeit ist. Welcher ist der Registrierungsstatus der Immobilie?
Hängt der Immobilie irgendeine Last an?
Ist die Immobilie legal errichtet worden oder gibt es eine Möglichkeit, sie zu legalisieren?Cuestiones tales como:
¿Cómo solicitar un N.I.E. en caso de no ser residente?
¿Si es edificable un terreno y cuál es su edificabilidad?
¿Cuál es la situación registral de la propiedad?
¿Existe algún cargo sobre la propiedad?
¿La propiedad es legal o hay forma de legalizarla?
Etc…
Sobald Sie alle Ihre Zweifel ausgeräumt haben, sollten Sie die Steuern und Gebühren während und nach dem Kauf Ihrer Immobilie berücksichtigen:
– Steuer auf Vermögensübertragungen *Altbauwohnungen.
– Steuer auf beurkundete Rechtsgeschäfte *Neubauwohnungen.
– Mehrwertsteuer (IVA) *10% (AJD) – 21% (TPO) – Notariatskosten. – Eigentumsregisterkosten für die Eintragung der notariellen Kaufvertragsurkunde im zuständigen Eigentumsregister.
– Hypothekarkosten bei Beantragung einer Hypothek.
Aber keine Sorge, die Gesamtkosten bei Gebrauchtwohnungen liegen bei ca. 10% auf dem Verkaufspreis und bei Neubauwohnungen bei ca. 12%.
Nach der Vereinbarung eines Preises und der Bedingungen für den Kauf wird das entsprechende Dokument für die Reservierung unterzeichnet, nämlich:
• Vorvertrag.
• Kaufoptionsvertrag.
• Kaufvertrag.
*Abhängig von der Rechtsgeschäftsart und der zwischen Käufer und Verkäufer getroffenen Vereinbarung.
Was den Notar betrifft, so handelt es sich um eine von der Käuferpartei zu wählende Instanz, die für die Aufsetzung der entsprechenden öffentlichen Kaufvertragsurkunde zuständig ist.
Der Notar muss Sie unparteiisch beraten und hat stets für die schwächere Partei zu sorgen, die in der Regel der Käufer ist.
Wir raten Ihnen, nichts zu unterschreiben, was Sie nicht verstehen oder von dem Sie nicht überzeugt sind. Sobald Sie die Urkunde unterschrieben haben, können Sie nicht mehr zurücktreten. Fragen Sie im Zweifelsfall immer den Notar.
